Lexoffice startet Hilfspaket für Kleinunternehmer

Um Kleinunternehmen in der Corona-Krise zu helfen, schnürt die Cloud-Unternehmensplattform Lexoffice ein Hilfspaket: Neben Fachinformationen und Webinaren beinhaltet es Assistenten für das Beantragen staatlicher Hilfen und von Kurzarbeit.

Die Corona-Pandemie schränkt derzeit das öffentliche Leben in Deutschland stark ein. Wer kann, der arbeitet aus dem Homeoffice. Gerade für Unternehmen mit starkem Präsenz- und Kundengeschäft sind die eingeschränkten Kontaktmöglichkeiten eine große Herausforderung. Lexoffice hat daher ein kostenloses Paket mit Hilfsleistungen geschnürt. Der Anbieter von Cloud-Lösungen möchte damit Kleinunternehmern helfen, die Herausforderungen der aktuellen Lage zu meistern.

Lexoffice bündelt Kundendaten zentral

Allen Nutzern von Lexoffice steht ab sofort der Kundenmanager für sechs Monate gratis zur Verfügung. Gerade jetzt, wo Kundenkontakte oftmals virtuell stattfinden, soll diese Applikation das Serviceerlebnis verbessern: Aufträge und Rechnungen lassen sich  mit wenigen Klicks bearbeiten. Sämtliche Kundeninformationen finden sich an einem zentralen Ort. Alle bisherigen Kontaktpunkte mit dem Kunden werden in Form von Gesprächsnotizen, Dateien, Dokumenten und Kommentaren abgebildet. So behalten Unternehmer von überall aus den Überblick über ihr Kundengeschäft und arbeiten effizient mit Kollegen im Team.

Im Formulardschungel Anträge online stellen

Liquiditätsengpässe und Zahlungsverzögerungen sind für Kleinunternehmer ein sehr brisantes Thema. Um schnelle finanzielle Erleichterungen zu erhalten, können sie beim Finanzamt die Herabsetzung von Vorauszahlungen, Steuerstundungen oder Ratenzahlungen beantragen. Dabei hilft der lexoffice-Antragsgenerator. Das ausgefüllte Antragsformular wird als PDF per E-Mail oder per Post an das zuständige Finanzamt gesendet. Der Antrag für die Stundung der Umsatzsteuer ist ab sofort verfügbar, weitere folgen. Darüber hinaus können Unternehmer staatliche Hilfen beanspruchen, die in den einzelnen Bundesländern variieren. Lexoffice behält für Unternehmer den Überblick und durchforstet den aktuellen föderalen Zuschuss-Dschungel.

Kurzarbeit beantragen und abrechnen

Das Abrechnen von Kurzarbeitergeld steht ab sofort in Lexoffice Lohn & Gehalt zur Verfügung: Ein virtueller Assistent hilft mit dem „Quick-Check“ dabei, die Voraussetzungen für Kurzarbeit zu prüfen, den Antrag bei der Agentur für Arbeit zu stellen und mit Lexoffice korrekt abzurechnen. Auch der anschließende Antrag auf Erstattung lässt sich mit wenigen Klicks erledigen.

Am 19. März haben Lexoffice und Lexware gemeinsam auf der Seite www.lexware.de/coronavirus für alle KKU ein vielfältiges Informations- und Aufklärungsangebot zusammengestellt, das zu wichtigen Fragen rund um Arbeitsausfälle, Kurzarbeit, staatliche Hilfen und Entgeltfortzahlung Antworten liefert. Außerdem stehen Online-Schulungen und Handlungshilfen zur Verfügung. Auf der Seite www.lexoffice.de/corona-krise können Kleinunternehmer Vorschläge für Themen einreichen, zu denen sie sich ein Webinar wünschen. Lexoffice sucht dann nach Referenten zu den drängendsten Fragen.

Informationen und Expertenrat auf einen Blick

„Kleinen Betrieben verlangt die Krise enorm viel ab“, erläutert Isabel Blank, Geschäftsführerin in der Haufe Group und verantwortlich für Lexoffice aus dem Hause Lexware. Um ihre Existenz zu sichern, müssten sie sich die Unternehmer mit Themen wie Kurzarbeit und Steuerstundungen auseinandersetzen. Um an staatliche Hilfen zu kommen, seien Formulare auszufüllen – für so manchen Gastronomen, Fitnesstrainer oder Handwerker eine echte Herausforderung. „Auch ihre Rechte und Pflichten als Arbeitgeber sind vielen Unternehmern aufgrund der ungewohnten Situation vielfach unklar“, erläutert Blank. „Wir wollen hier schnelle Hilfe schaffen und haben daher ein Maßnahmenpaket geschnürt, um Kleinunternehmern unter die Arme zu greifen“.       Jürgen Frisch

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