Reporting umfasst künftig Umwelt und Soziales

Die Berichtspflicht von Unternehmen erfordert künftig das Offenlegen der Maßnahmen in Sachen Umwelt und sozialer Verantwortung. Hohe Strafen erzeugen auch im Mittelstand Handlungsdruck. Ein Lünendonk-Whitepaper zeigt die für die Auskunftspflicht nötigen Schritte auf.

Mit den erweiterten Reporting-Standards schafft die Europäische Union einen europaweit einheitlichen Rahmen für die nicht-finanzielle Berichterstattung von Unternehmen. Nach der Übertragung in nationales Recht sind davon auch kleine und mittlere Betriebe betroffen. Der Aufwand ist für das künftige Reporting ist erheblich. Ein Verzicht darauf ist nicht möglich. Einerseits steigt der Druck von Stakeholdern auf eine Strategie für Environmental Social Governance, andererseits drohen empfindliche Strafen.

Die Berichtspflicht geht über Finanzen hinaus

Die neuen Reporting-Vorgaben verlangen Berichte über die Ausrichtung der Geschäftsstrategie in Richtung Nachhaltigkeit. Unternehmen müssen im Detail über Umwelt, Soziales und Governance berichten. Beispiele sind Klimaschutz, Ressourcennutzung, Kreislaufwirtschaft, Arbeitsbedinungen, Einhaltung von Menschenrechte oder das Vermeiden von Korruption und Bestechung.

Für große börsennotierte Unternehmen ist die Offenlegung von Maßnahmen in Sachen Corporate Social Responsibility bereits heute Teil verpflichtend. Nun weitet die EU die Berichtspflicht aus: Schon für das kommende Geschäftsjahr 2023 sollen auch kleine und mittlere börsennotierte Häuser sowie Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern im Jahresdurchschnitt, Nettoerlösen von mehr als 40 Millionen Euro und/oder einer Bilanzsumme von mehr als 20 Millionen Euro Berichte zur Tätigkeit im Nachhaltigkeitsmanagement ablegen. Darüber hinaus haben Personenhandelsgesellschaften im Sinne des Handelsgesetzbuches mit mehr als 500 Mitarbeitern der nicht-finanziellen Berichtspflicht nachzukommen, wenn sie nach dessen Definition als groß und kapitalmarktorientiert einzustufen sind. Ab 2026 gelten diese Regeln für alle kapitalmarktorientierten Unternehmen.

Sehen sich auskunftspflichtige Unternehmen heute einer Vielzahl von uneinheitlichen Maßgaben zur Berichterstattung gegenüber, strebt die Europäische Union mit der Richtlinie für Corporate Social Responsibility ein verbindliches Rahmenwerk für ihre Mitgliedsstaaten an. Mit der Finalisierung eines entsprechenden Entwurfs rechnen Experten im Oktober dieses Jahres.

Neue Kennzahlen und organisatorische Abläufe

„Da der Aufwand für das Erstellen der erweiterten Berichte erheblich ist, sollten sich Unternehmen bereits heute darauf vorbereiten“, empfiehlt Jörg Hossenfelder, geschäftsführender Gesellschafter der Unternehmensberatung Lünendonk & Hossenfelder: „Die Verantwortliche sollten prüfen, welche Kennzahlen künftig zu erfassen sind und wie die betrieblichen Abläufe für das Erstellen des Nachhaltigkeitsreports aussehen können. Zu klären ist, welche Informationen nötig sind, welche Abteilung im Unternehmen diese sammelt und strukturiert und wer dorthin welche Informationen zu liefern hat.“

Auch wenn bislang noch keine genaue Vorgehensweise für Unternehmen vorgegeben ist, liegen bereits zahlreiche Angebote von Dienstleistern für das IT-gestützte Erstellen von Nachhaltigkeitsberichten vor. Unternehmen sollten laut Hossenfelder prüfen, welches Angebot zu ihnen passt: „Wer bereits jetzt ein Fundament für das künftige Nachhaltigkeits-Reporting legt, der profitiert später von erleichterten Prozessen.“

Das Whitepaper ‚ESG-Reporting – Herausforderungen für den Mittelstand‘ hat Lünendonk & Hossenfelder in Zusammenarbeit mit der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Bansbach erstellt. Entstanden ist ein Kompendium, das die komplexe Situation einfach darstellt. Es ist kostenfrei auf den Webseiten von Luenendonk & Hossenfelder sowie Bansbach erhältlich.      Jürgen Frisch

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