Dank einer neuen Lizenzregelung können SAP-Anwender die Anforderungen aus der EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) effizient effizient und kostenfrei in ihren SAP-Systemen umsetzen. Die SAP-Anwendergruppe DSAG hat sich mit ihrer Forderung durchgesetzt.
Ab dem 15 Mai gilt die EU-Datenschutzgrundverordnung. SAP-Anwender müssen ihre Systeme dafür fit machen. Das ist nun ohne zusätzliche Lizenzkostem möglich, denn SAP hat die Lizenz für SAP NetWeaver Runtime um die Retention-Management-Funktionen von SAP NetWeaver Information Lifecycle Management (SAP ILM) erweitert. Mit dieser Lösung und den Funktionen der SAP-Software wie beispielsweise dem Berechtigungsmanagement ist es möglich, die für den Datenschutz nötigen technischen und organisatorischen Maßnahmen umzusetzen.
SAP ILM wird zum Sperren und Löschen von personenbezogenen Daten benötigt. Ohne diese Applikation lassen sich die Vorgaben der EU-Datenschutzgrundverordnung nur mit hohem Zusatzaufwand umsetzen. Für Kunden, die SAP ILM lizenziert haben, besteht eine Kompensationsregelung. Die DSAG betrachtet die Kompensations-Regelung als einen großen Erfolg, da sie alle Kunden finanziell gleichstellt.
SAP hat die Forderungen der Anwendervereinigung erfüllt
„Auf dem DSAG-Jahreskongress im September 2017 hat SAP unsere Forderung aufgegriffen und zugesagt, dass ihre Kunden in die Lage versetzt werden, Anforderungen aus der EU-DSGVO effizient und ohne zusätzliche Lizenzkosten zu erfüllen“, erläutert Gerhard Göttert, Mitglied des DSAG-Vorstands.
Bis zu diesem Zeitpunkt gab es noch kein lizenzkostenfreies SAP-Angebot zur Umsetzung. „Wir brauchten dringend Klarheit, welche Möglichkeiten unsere Mitglieder haben, die gesetzlichen Anforderungen umzusetzen“, so Göttert. Klar war für die SAP-Anwender, dass die Lieferungen und die Verfügbarkeit einer aufwandsarmen Lösung über die Wartungsgebühren abgedeckt sein müssen. Dieser Forderung der DSAG ist die SAP nun nachgekommen. Jürgen Frisch