Das Lieferkettengesetz bringt zusätzliche Pflichten für Unternehmen. Die SAP-Anwendervereinigung DSAG hat einen dreistufigen Plan erarbeitet, um zusammen mit der SAP die IT-Applikationen für die neuen Aufgaben fit zu machen.
Das Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten verpflichtet Unternehmen mit Sitz oder Zweigniederlassung in Deutschland, menschenrechtliche Sorgfalt innerhalb ihrer globalen Lieferketten zu beachten, umzusetzen und bei Bedarf zu ahnden. Juristisch gelten diese Pflichten für direkte Lieferanten und deren Zulieferer. Nach Ansicht der Deutschsprachigen SAP-Anwendervereinigung DSAG mag dieses Gesetz im Kampf gegen Menschenrechtsverletzungen und Umweltzerstörung helfen, allerdings greift diese Botschaft für einen praktischen und proaktiven „Ruck durch die unternehmerische Gesellschaft“ bislang viel zu kurz.
In Kraft tritt das Lieferkettengesetz zum 01. Januar 2023 für Unternehmen ab 3.000 Mitarbeitern und ab 1. Januar 2024 dann für Betriebe ab 1.000 Mitarbeitern. Mittelstandsvertreter wie die Industrie- und Handelskammern warnen: Die dafür notwendige Datenbeschaffung werde in der Lieferkette an die kleineren Zulieferer weitergereicht. Sie betreffe alle Wertschöpfungsketten und -netzwerke in Deutschland.
In Deutschland läutet das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz einen Paradigmenwandel ein: Wenn Corporate Responsibility auf freiwilliger Ebene keine Effekte in den Lieferketten hat, dann müssen Vorgaben für Menschenrechte und Umweltschutz verbindlich und mit staatlichen Maßnahmen umgesetzt werden, um Risiken zu erkennen, Verstößen vorzubeugen, sie gemeinsam zu minimieren und zu beenden.
Systeme zur Logistikplanung brauchen eine Nachrüstung
Wie das neue Gesetz IT-seitig umgesetzt werden kann, was an Infrastruktur schon vorhanden ist, woran es noch mangelt und wo Software-Hersteller wie SAP noch nachliefern müssen, das erarbeitet gerade Karin Gräslund, DSAG-Fachvorständin Financials & Sustainability: „Wir kümmern uns um die technischen Rahmenbedingungen, damit SAP-Anwender dieses Gesetz erfüllen und in einen Wettbewerbsvorteil ummünzen können.“
Mit Unterstützung von SAP will die DSAG den praktischen Nutzen zum Lieferkettengesetz liefern. „Die Unternehmen müssen das neue Gesetz mit den bestehenden IT-Infrastrukturen, Software-Lizenzen und Wartungsverträgen optimal handhaben“, so Karin Gräslund. Um die bestehenden SAP-Lösungen für das Lieferkettenmanagement an diesen Bedarf anzupassen, plant die DSAG für das dritte Quartal dieses Jahres 2022 folgende Maßnahmen:
- Die im Lieferkettengesetz vorgeschriebene Reporting-Pflicht soll sowohl über zusätzliche Funktionen der SAP-Supplier-Management-Produkte, SAP Ariba Supplier Risk Management und SAP Ariba Supplier Lifecycle & Performance Management abgebildet werden, als auch in eine vorkonfigurierte Template-Lösung der DSAG für bestehende SAP-Anwender einfließen. Zu diesem Zweck arbeitet die SAP-Entwicklung eng mit Kunden zusammen, um deren Anforderungen bei dieser Standardentwicklung zu berücksichtigen.
- Die Bereitstellung der genannten Funktionen soll im Rahmen des SAP-Supports erfolgen und somit für Bestandskunden dieser Produktekeine zusätzlichen Lizenzkosten verursachen. Als zeitnahe Gesetzesanforderung muss sie für Alt- und Neukunden auch im Mittelstand leicht umzusetzen sein.
- Die Kombination aus den geplanten neuen Funktionen und dem Template soll rechtzeitig bereitstehen und zudem bereits den Weg für weiterreichende Nachhaltigkeitslösungen ebnen, wie sie zum Beispiel von der EU-Kommission bereits diskutiert werden.
„Für AP-Anwender soll dieses Vorgehen nur ein weiteres Beispiel der erfolgreichen Zusammenarbeit zwischen der DSAG und SAP bei der Umsetzung von neuen Regulierungsanforderungen sein“, erläutert Karin Gräslund. „Wir sind zuversichtlich, dass die SAP den Kudnen den Weg zur Umsetzung erleichtert, so wie wir es auf dem Kongress DSAGLIVE als Idee vorweggenommen und gemeinsam vorgestellt haben.“ Jürgen Frisch