TÜV SÜD richtet Webportal für den Datenschutz ein

Um betrieblichen Datenschutzbeauftragten Fachwissen an die Hand zu geben, hat der TÜV SÜD ein Datenschutz-Fachportal aufgelegt. Unternehmen können den Dienst vier Wochen gratis testen.

Ab dem 25. Mai 2018 kommen mit der EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) viele Neuerungen im auf Unternehmen zu. Das Datenschutz-Fachportal ist ein Informationsdienst, auf den Datenschutzbeauftragte bei der Implementierung eines effizienten Datenmanagements im Unternehmen zurückgreifen können. Datenschützer finden dort Praxiswissen zu unterschiedlichen Aspekten dieser Thematik – rechtskonform, prozessorientiert und aktuell. Dazu gehören Hilfsmittel für den Arbeitsalltag wie Checklisten oder Vertragsmustersowie Zusammenfassungen aktueller Fälle und Urteile aus dem Datenschutzrecht.

Das Datenschutz-Fachportal bietet Informationen rund um die EU-DSGVO und das Bundesdatenschutzgesetz neu (BDSG neu) übersichtlich strukturiert und auf dem aktuellen Stand. Im Datenschutz-Blog entdecken angemeldete Nutzer Wissenswertes rund um Themen wie den Schutz vor Hackerangriffen im Internet, die Nutzung von E-Mail, Internet und Telefon am Arbeitsplatz oder die rechtskonforme Erstellung von Newslettern.

Unternehmen können das Datenschutz-Fachportal vier Wochen lang gratis testen. Teilnehmer von Seminaren für Datenschutzbeauftragte bekommen drei Monate kostenlosen Zugang, bevor ihr Gastzugang ausläuft. Weitere Informationen und Registrierung für einen Gastzugang unter www.tuev-sued.de/fachportal-datenschutz. Jürgen Frisch

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