DSAG und SAP verhandeln Lizenz-Erleichterungen

In ihren Verhandlungen mit der SAP hat die DSAG in nach eigener Aussage einen Meilenstein erreicht. IT-Szenarien mit Lösungen von Drittanbietern benötigen künftig nur dann SAP-Lizenzen, wenn SAP NetWeaver als Plattform dient.

Im Vorfeld ihres Jahreskongresses in Bremen wartet die Deutschsprachige SAP-Anwendergruppe e. V. (DSAG) mit gute Nachrichten für SAP-Anwender auf: die DSAG und SAP haben sich darauf verständigt, dass IT-Szenarien, in die Lösungen von Drittanbietern involviert sind, nur dann lizenzpflichtig sind, wenn dafür SAP-Systeme wie SAP NetWeaver als Plattform für Geschäftsanwendungen genutzt werden. Lizenzfrei sind hingegen ab sofort Lösungen von Drittanbietern, die zwar über Schnittstellen in SAP-Lösungen integriert sind, die aber nicht SAP NetWeaver nutzen. Dies treffe beispielsweise auf mobile Anwendungen und Scanner zu. „Damit wurden für die Kunden klare Verhältnisse geschaffen, wofür bei den Drittanbieter-Szenarien Lizenzen anfallen und wofür nicht“, erläutert Andreas Oczko, DSAG-Vorstand Operations/Service und Support.

Lizenzfrei bleibt beispielsweise,

  • wenn bestehende Funktionalität der SAP-Software ausgeprägt, verbessert oder geändert, aber keine neue und unabhängige Funktionalität hinzugefügt wird. Für neue kundenspezifische Reports auf bestehende Datenbanktabellen würden damit keine Lizenzen anfallen.
  • wenn Schnittstellen zur Anwendungsprogrammierung (APIs) genutzt und darüber neue und unabhängige Funktionen hinzugefügt werden, die nicht auf Datenbankinformationen zugreifen, zum Beispiel bei der Lageroptimierung, die nur auf Applikationsebene mit der SAP-Anwendung kommuniziert.
  • die Konfiguration von SAP-Software im Sinne kundenspezifischer Einstellungen.Die bislang gültigen Regelungen waren nach Einschätzung der DSAG teilweise unvollständig, missverständlich oder ungenau. Mit der Neuregelung würden nun auch Partner-Add-ons wie kundeneigene Entwicklungen behandelt. Für die meisten Szenarien hält Oczko nun die SAP NetWeaver Runtime für ausreichend, die in den normalen SAP-Lizenzen enthalten ist. So darf beispielsweise ein Professional User ein Partner-Add-on ohne zusätzliche SAP-Lizenzen nutzen, sofern das Add-on in die oben erwähnten Kategorien fällt. Werde hingegen neue und unabhängige Funktionalität hinzugefügt, die auf Informationen in der Datenbank zugreift, sei SAP NetWeaver Foundation for 3rd Party Applications nötig. „Dies ist eine nachvollziehbare Praxis um zu verhindern, dass SAP-Software unberechtigterweise lizenzfrei genutzt wird“, kommentiert der DSAG-Vorstand.
„Die neue Regelung zeigt SAP-Anwendern klar auf, wofür bei Drittanbieter-Szenarien Lizenzen anfallen und wofür nicht“, erläutert Andreas Oczko, DSAG-Vorstand Operations/Service und Support. Quelle: DSAG

„Die neue Regelung zeigt SAP-Anwendern klar auf, wofür bei Drittanbieter-Szenarien Lizenzen anfallen und wofür nicht“, erläutert Andreas Oczko, DSAG-Vorstand Operations/Service und Support. Quelle: DSAG

Darüber hinaus haben die DSAG und SAP vereinbart, dass künftig keine Lizenzgebühren beim Einsatz der entsprechenden SAP-NetWeaver-Plattform anfallen, wenn lediglich der bestehende Quellcode der SAP-Software oder die Metadaten wie Dokumente, Daten oder Dateien geändert werden.

Regeln für die indirekte SAP-Nutzung stehen noch aus

In der Neuregelung der Lizenzierung für Drittanbieter-Szenarien sieht Oczko einen ersten Erfolg im Bereich der Software-Lizenzierung. „Wir hoffen, dass dies der Startschuss für weitere Modifikationen bei den Softwarelizenzen ist und gehen davon aus, dass die jetzige viele Streitfälle klärt oder sogar komplett löst.“

Die nächste große Aufgabe sieht Oczko darin, auch für das Thema indirekte Nutzung klare Regelungen zu schaffen. „Hier geht es direkt um die Internet-of-Things-Fähigkeit der zukünftigen SAP-Lösungen. Die bisherigen Ankündigungen der SAP dazu reichen noch nicht ganz aus, um allen Kunden die für sie besten Perspektiven zu eröffnen.“ Jürgen Frisch

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