DSAG kritisiert SAP-Papier zur indirekten Software-Nutzung

Greift ein Unternehmen über Lösungen von Drittherstellern auf SAP-Software zu, werden dafür SAP-Lizenzen fällig. SAP hat ein einem Blog-Beitrag Gedanken zur Konkretisierung dieser Regel veröffentlicht. Die DSAG begrüßt das, hält aber die Klarstellung für unzureichend.

55 Millionen Pfund muss der britische Getränkehersteller Fiageo laut einem Gerichtsurteil an Lizenzgebühren nachzahlen, weil er über eine Salesforce-Applikation auf SAP-Daten zugreift. In der SAP-Community sorgt dieses Urteil für Aufregung, denn das Thema indirekte Nutzung ist seit Jahren ein heißes Eisen. Hala Zeine, SAP Corporate Development Officer der SAP, hat nun in einem Blogbeitrag einige Gedanken zur Neuregelung der indirekten Nutzung veröffentlicht. Demnach sollen künftig Zugriffe auf SAP-Systeme von Drittsoftware aus bei den Szenarien Procure-to-Pay und Order-to-Cash nach der Zahl der generierten Aufträge bepreist werden. Ein statischer Lesezugriff auf die Daten (Indirect Static Read) sei hingegen kostenlos.

SAP-Anwender sind verunsichert

Die SAP-Anwendergruppe DSAG begrüßt die klärenden Worte, denn es habe bislang innerhalb der SAP keine eindeutige Definition der indirekten Nutzung gegeben. Die angerissene Neuregelung halten die Anwendervertreter allerdings für unzureichend. Das britische Urteil zur indirekten Nutzung lasse sich nicht unmittelbar auf Anwender in Deutschland, Österreich und der Schweiz übertragen. Darüber hinaus stehe die DSAG bei diesem Thema im engen Austausch mit der SAP.

Greift ein Unternehmen über Lösungen von Drittherstellern auf SAP-Software zu, werden dafür SAP-Lizenzen fällig. SAP hat ein einem Blog-Beitrag Gedanken zur Konkretisierung dieser Regel veröffentlicht.  Quelle: DSAG

Greift ein Unternehmen über Lösungen von Drittherstellern auf SAP-Software zu, werden dafür SAP-Lizenzen fällig. SAP hat ein einem Blog-Beitrag Gedanken zur Konkretisierung dieser Regel veröffentlicht. Quelle: DSAG

„Wir begrüßen, dass sich bei der SAP zu diesem Thema nach vielen Jahren etwas bewegt“, erläutert Andreas Oczko, DSAG-Vorstand für Operations, Service & Support. Allerdings sei das von SAP erarbeitete Dokument derzeit noch unausgereift, da essentielle Fragen ungeklärt und viele Aspekte unberücksichtigt blieben. Das Papier betrachte vor allem bereits bekannte Fälle, lasse jedoch einige juristische Aspekte außen vor. DSAG habe daher von einer Veröffentlichung zum gegenwärtigen Zeitpunkt abgeraten. „Die Unsicherheit bei den Kunden wird so noch größer, und Investitionen in die Zukunft bleiben weiter blockiert“, warnt Oczko.Nach Ansicht der DSAG muss die indirekte Nutzung aus zwei Perspektiven betrachtet werden: Auf der einen Seite gehe es darum, die Nutzung lizenzrechtlich zu bewerten. Gegebenenfalls benötige man dafür eine Named-User-Lizenz oder eine Engine. Die jetzt publizierten Gedanken über Preismodelle bei der indirekten Nutzung bedürften dringend einer weiteren Klärung der noch offenen Fragen.

DSAG will Feedback der Anwender bei der SAP bündeln

„Wir raten SAP-Kunden, sich möglichst reflektiert mit den Forderungen der SAP zu beschäftigen und über eine gründliche Prüfung nachzudenken“, sagt Oczko. Es empfehle sich  eine Kontaktaufnahme zur DSAG-Geschäftsstelle, um das Thema gemeinsam zu diskutieren, anschließend gebündelt an SAP zu kommunizieren und schließlich eine adäquate Regelung zu erarbeiten.  Jürgen Frisch

Kommentare sind deaktiviert