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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Geschäfts-, Liefer- und Zahlungsbedingungen der isi Medien GmbH
I. Geltungsbereich
Die nachstehenden Bedingungen gelten für jeden Auftrag. Abweichende Bedingungen und Regelungen bedürfen der Schriftform. Die isi Medien GmbH (nachstehend „Verlag“ genannt) bietet ihre Leistungen ausschließlich aufgrund der nachfolgenden Vertragsbedingungen an. Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
II. Inhalt
Der Verlag behält sich vor, Anzeigen und Beilagenaufträge aber auch einzelne Anzeigentexte und Beilagen bei Rahmenabschlüssen wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, durch Branchenüblichkeit sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Verlages abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetz, behördliche Bestimmungen oder gegen die guten Sitten verstößt oder deren Veröffentlichung für den Verlag unzumutbar ist. Insofern kann der Verlag von bereits bestätigten Aufträgen – auch einzelnen Teilabrufen bei Rahmenaufträgen – zurücktreten, wenn er erst nach Vertragsschluss Kenntnis hinsichtlich des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form eines Auftrages erhält, der ihn zur Ablehnung berechtigt hätte. Beilagenaufträge sind darüber hinaus für den Verlag erst nach Vorlage eines Musters der Beilage und deren Billigung bindend. Beilagen, die durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestandteiles der Zeitschrift erwecken oder Fremdanzeigen enthalten, werden nicht angenommen. Die Ablehnung des Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt. Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche vom Verlag mit dem Wort „Anzeige“ deutlich kenntlich gemacht.
III. Zahlung
1. Die Zahlung des Rechnungsbetrages hat – soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist – innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum rein netto frei Zahlstelle Verlag zu erfolgen.
2. Bei Zahlungen aus dem Ausland sind sämtliche Spesen durch den Rechnungsempfänger zu tragen.
IV. Zahlungsverzug
1. Gerät der Auftraggeber mit einer Zahlung in Verzug, so ist der Verlag berechtigt, bankübliche Verzugszinsen, mindestens 5 % über dem jeweils gültigen Basiszinssatz des Bürgerlichen Gesetzbuches, sowie die Einziehungskosten zu berechnen.Im Falle des Zahlungsverzuges gehen sämtliche Mahn- und Inkassokosten zu Lasten des Auftraggebers. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.
2. Erhält der Verlag nach Abschluss des Vertrages Kenntnis davon, dass sein Zahlungsanspruch gegenüber dem Auftraggeber durch dessen mangelnde Leistungsfähigkeit aufgrund schlechter Vermögenssituation gefährdet ist, so kann er unbeschadet etwaiger Zahlungsabreden Vorauszahlung für bereits vorliegende Anzeigenschaltungen, sofortige Zahlung rückständiger, auch noch nicht fälliger Rechnungen verlangen und weitere Anzeigenschaltungen ablehnen.
V. Lieferung/Erscheinung
1. Für die Aufnahme von Anzeigen in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift besteht kein Anspruch. Dem Verlag steht es frei, die Schaltung einer Anzeige an geeigneter Stelle vorzunehmen, es sei denn, die Schaltung wurde für eine bestimmte Nummer, in einer bestimmten Ausgabe und für einen bestimmten Platz der Druckschrift vereinbart. Voraussetzung hierfür ist die rechtzeitige Zuleitung der Druckunterlagen an den Verlag. Andernfalls ist der Verlag berechtigt, die Schaltung in einer anderen Nummer an geeigneter Stelle vorzunehmen. Der Ausschluss von Mitbewerbern ist nicht möglich.
2. Den Versand der Zeitschriften nehmen wir für den Auftraggeber mit der gebotenen Sorgfalt vor. Wir haften jedoch nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
3. Liefer-/Erscheinungstermine sind nur verbindlich, wenn sie von uns ausdrücklich bestätigt werden. Wird der Vertrag schriftlich abgeschlossen, so bedarf auch die Bestätigung über den Liefer-/Erscheinungstermin der Schriftform.
4. Durch höhere Gewalt, Streik, Aussperrung, Betriebsstörungen oder diesen gleichzusetzende andere Ereignisse – sowohl in unserem Betrieb, wie auch im Betrieb eines Zulieferers – eintretende Leistungsverzögerungen sind vom Verlag nicht zu vertreten. Der Verlag kann Anzeigen nach Wegfall des Ereignisses in der nächstmöglichen Ausgabe der Druckschrift veröffentlichen oder ganz oder teilweise vom Vertrag zurücktreten. Schadensersatzansprüche stehen dem Auftraggeber insofern nicht zu.
VI. Technische Richtlinien
1. Unsere Druckerzeugnisse werden im Computer-to-plate Verfahren gedruckt. Der Auftraggeber hat die Daten in entsprechender Form (digitale Daten, nicht Film) zur Verfügung zu stellen.
2. Der Auftraggeber ist für die rechtzeitige Lieferung einwandfreier Druckdaten oder Beilagen verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckdaten hat der Auftraggeber nach Aufforderung durch den Verlag unverzüglich Ersatz zu leisten. Sind etwaige Mängel bei den Druckdaten nicht sofort erkennbar, sondern werden erst beim Druckvorgang deutlich, so stehen dem Auftraggeber bei ungenügendem Abdruck keine Ansprüche zu.
3. Die Kosten für vom Auftraggeber zu vertretende bzw. gewünschte Änderungen des ursprünglich vereinbarten Anzeigenauftrags sind durch den Auftraggeber zu tragen.
4. Der Auftraggeber liefert offene Dateien aus den Macintosh-Anwendungsprogrammen QuarkXpress oder Freehand. Dateien aus anderen Anwendungsprogrammen oder aus einer Windows- oder UNIX-Umgebung müssen vorab mit dem Verlag abgestimmt werden.
5. Der Auftraggeber liefert PostScript-Dateien (geschlossene Dateien). Zu verwendende PostScript-Treiber und Druckerbeschreibungen werden zwischen Verlag und Auftraggeber abgestimmt. Werden bei der PostScript-Erstellung noch andere Arbeitsschritte zwischen geschaltet (z.B. Druck-Spooling über einen Server), muss zuvor die Verwendbarkeit für die digitale Bogenmontage geprüft werden.
6. Vom Auftraggeber oder durch einen von ihm eingeschalteten Dritten angelieferte oder übertragene Daten (z.B. per ISDN) unterliegen keiner Prüfungspflicht seitens des Verlages. Der Verlag übernimmt keine Haftung für Fehler beim Endprodukt, die auf mangelhaft gelieferte Daten zurückzuführen sind. Der Verlag übernimmt keine Gewähr für Richtigkeit von Stand, Umbruch, etc., sofern die dem Auftrag zugrunde liegenden technischen Angaben unvollständig oder unrichtig sind.
8. Probeabzüge/farbverbindliche Proofs werden nur auf ausdrücklichen Wunsch und auf Kosten des Auftraggebers geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge/Proofs. Der Verlag berücksichtigt nur die Korrekturen des Auftraggebers, die ihm in der bei Zusendung des Probeabzuges gesetzten Frist mitgeteilt werden.
Der Verlag stellt dem Auftraggeber nach Abschluss des Druckauftrages oder zu einem anderen vereinbarten Termin seine Datenträger wieder zur Verfügung. Eine Archivierung der Daten beim Verlag ist nicht vorgesehen. Abweichungen hiervon müssen getrennt vereinbart werden.
VII. Haftungsansprüche
1. Dem Auftraggeber steht bei vom Verlag zu vertretendem ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder unvollständigem Abdruck einer Anzeige ein Anspruch auf Schaltung einer mangelfreien Ersatzanzeige zu, jedoch nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Kommt der Verlag dieser Verpflichtung innerhalb angemessener Fristsetzung nicht nach oder ist auch die Ersatzanzeige mangelhaft, so kann der Auftraggeber bei Einzelanzeigen Herabsetzung der Vergütung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten, bei Rahmenabschlüssen lediglich Herabsetzung der Vergütung in Höhe der Teilleistung verlangen. Bei Rahmenaufträgen entscheidet der Verlag darüber, ob ein Preisnachlass gewährt oder die mangelhafte Anzeige nochmals gedruckt wird.
2. Bei Fehlern jeder Art aus telefonischer Übermittlung haftet der Verlag nicht für die Richtigkeit der Auftragsannahme.
3. Offensichtliche Mängel sind unverzüglich nach Kenntnis des Mangels, spätestens innerhalb vier Wochen nach Rechnungs- und Belegeingang, nicht offensichtliche Mängel innerhalb von sechs Monaten nach Erscheinen der Anzeige geltend zu machen.
4. Der Verlag haftet auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich unerlaubter Handlung für eigenes Verschulden, das seiner gesetzlichen Vertreter und leitenden Angestellten, sowie für Verschulden seiner Erfüllungsgehilfen. Für leichte Fahrlässigkeit seiner Erfüllungsgehilfen haftet der Verlag nur bei Verletzung solcher Hauptpflichten, auf deren Erfüllung der Auftraggeber in besonderem Maße vertrauen durfte, jedoch nur bis zur Höhe der vereinbarten Vergütung. Ist der Auftraggeber Kaufmann im Sinne der §§ 1, 2, 3, 5 und 6 HGB, so haftet der Verlag auch bei grobem Verschulden seiner Erfüllungsgehilfen – soweit sie nicht gesetzliche Vertreter oder leitende Angestellte sind – nur bei Verletzung von Hauptpflichten, auf deren Erfüllung der Auftraggeber in besonderem Maße vertrauen durfte, jedoch nur für solche Schäden, die für das zugrunde liegende Vertragsverhältnis vertragstypisch und vorhersehbar sind. Eine Haftung für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden oder entgangenen Gewinn übernimmt der Verlag nur dann, sofern diese auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seiner gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten zurückzuführen sind.
VIII. Rechte Dritter; Urheberrechte
1. Der Auftraggeber haftet allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrages Rechte, insbesondere Urheberrechte oder gewerbliche Schutzrechte Dritter verletzt werden. Der Auftraggeber hat den Verlag von allen Ansprüchen Dritter wegen solcher Rechtsverletzungen freizustellen.
2. Das Urheberrecht und das Recht zur Vervielfältigung in jeglichem Verfahren und zu jeglichem Verwendungszweck an eigenen Artikeln, Skizzen, Entwürfen, Originalen, Filmen und dergleichen, verbleibt vorbehaltlich ausdrücklicher schriftlicher und anderweitiger Regelung, beim Verlag. Nachdruck oder Vervielfältigung – gleichgültig in welchem Verfahren – auch derjenigen Lieferungen, die nicht Gegenstand eines Urheberrechtes oder eines anderen gewerblichen Schutzrechtes sind, ist ohne Genehmigung des Verlages nicht zulässig.
IX. Impressum
Der Verlag ist berechtigt, auf Verlagserzeugnissen in geeigneter Weise auf sich hinzuweisen. Der Auftraggeber kann die Zustimmung nur verweigern, wenn er hieran ein überwiegendes, nachweisbares Interesse hat.
X. Sonstiges
1. Sämtliche Preisangaben verstehen sich in Euro und ab Werk, zuzüglich der geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.
2. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten einschließlich der Wechsel- und Urkundenprozesse ist der Sitz des Verlages, sofern übergeordnete gesetzliche Regelungen nichts Gegenteiliges bestimmen.
3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart.
4. Sollten einzelne Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Vertragsparteien sind verpflichtet, die unwirksame Regelung durch solche wirksame zu ersetzen, die der unwirksamen wirtschaftlich am nächsten kommt.