Das Trustcenter: Voraussetzung für die elektronische Signatur

Trustcenter gewährleisten die allgemeine Sicherheit einer Public-Key-Infrastruktur (PKI) und stellen die zentralen Institutionen des Vertrauens dar, indem sie eine verbindliche dedizierte Zuordnung von Schlüsselpaaren zu Personen vornehmen (Zertifizierung). Das System der elektronischen Signatur funktioniert ohne Trustcenter nicht: Es muss eine Stelle existieren, die sowohl das Schlüsselpaar für die Signaturkarte in einer sicheren Umgebung erstellt als auch die Zuordnung einer Person zum jeweiligen öffentlichen Schlüssel gewährleistet. Erst nachdem das Trustcenter die Identität des Kunden zweifelsfrei festgestellt hat, erstellt es individuell für diesen Kunden eine Signaturkarte inklusive der Zertifikate – und bescheinigt den anderen Teilnehmern die erfolgte Identifikation. Trustcenter vermitteln somit innerhalb der elektronischen Kommunikation das Vertrauen zwischen den verschiedenen Teilnehmern und unterstützen die Rechtmäßigkeit der übermittelten Inhalte. Die Deutsche Post Com betreibt mit Signtrust seit 2001 getreu dem Signaturgesetz (SigG) ein akkreditiertes Trustcenter und gibt qualifizierte Zertifikate aus. Für die Bundesnotarkammer und die DATEV versorgt Signtrust Notare, Anwälte und Steuerberater mit Signaturkarten. Auch wurden für das Land Österreich Zertifikate für acht Millionen e-cards erstellt.